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Zur Finanzierung eines Studienaufenthalts im Ausland besteht die Möglichkeit Auslands-BAFöG zu beantragen. Die Höhe deines Anspruchs errechnet sich - ähnlich wie die des Inlands-BAFöGs - in erster Linie aus dem Einkommen deiner Eltern bzw. aus deinem Einkommen, im Falle einer elternunabhängigen Förderung. Anders als beim Inlands-BAFöG werden in die Berechnung des Auslands-BAFöGs jedoch auch Reisekosten, evtl. anfallende Zusatzkosten für eine Auslandskrankenversicherung und Zusatzkosten, die etwa in Nicht-EU-Ländern entstehen, einbezogen. Dies kann dazu führen, dass du während eines Studienaufenthalts im Ausland u.U. zu Leistungen nach dem BAFöG erhältst, obowhl du keinen Anspruch auf Inlands-BAFöG hast. Darüber hinaus wird das Auslands-BAFöG in voller Höhe als Zuschuss gewährt und muss daher nach dem Studium nicht zurückgezahlt werden. Eine Förderung mit Leistungen nach dem Auslands-BAFöG schließt Leistungen nach dem Inlands-BAFöG aus. Informationen zu dem für dein Zielland zuständigen Studentenwerk und zum Antragsverfahren findest du auf dem Merkblatt Auslands-BAFÖG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
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