Die Teilnahme am Erasmus-Programm ist mit der Teilnahme am European Credit Transfer System (ECTS) verbunden. Das ECTS erleichtert die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen, ist jedoch auch mit einigem Verwaltungsaufwand verbunden. Die hier bereitgestellten Informationen sollen Dir dabei helfen, am ECTS zu teilzunehmen.
Was ist das European Credit Transfer System (ECTS)?
Noten oder gar Benotungssysteme miteinander zu vergleichen ist ein außerordentlich schwieriges Unterfangen. Schon innerhalb einer Universität unterscheiden sich Anforderungen und Benotungskriterien. Noch komplizierter wird der Vergleich von Studienleistungen, wenn diese in verschiedenen Bildungssystemen erbracht werden.
Um es Studenten trotzdem zu ermöglichen, Teile ihres Studiums im europäischen Ausland zu absolvieren, wurde das European Credit Transfer System (ECTS) geschaffen. Die Vorgehensweise im ECTS basiert darauf, die Leistung eines einzelnen Studenten durch den Vergleich mit seinen direkten Mitstudenten zu bewerten. Dadurch sollen nationale Besonderheiten beim Vergleich von individuellen Studienleistungen ausgeglichen werden.
Im ECTS werden Credit Points vergeben, die erbrachte Studienleistungen in einer standardisierten Form abbilden. Die Anzahl der Credit Points hängt dabei vom durchschnittlichen Arbeitsaufwand (Workload) ab, der zum Erreichen eines bestimmten Studienziels notwendig ist.
Um z.B. ein akademisches Jahr erfolgreich abzuschließen sind ca. 60 Credit Points notwendig. Grundlage der Berechnung ist dabei ein Arbeitspensum von ca. 25 - 30 Stunden pro Credit Point.
Einbezogen werden alle studienrelevanten Aktivitäten, also auch die Vor- und Nachbereitung der Vorlesungen und Seminare. Credit Points werden allerdings erst vergeben, wenn alle Anforderungen erfüllt sind, die notwendig sind um ein bestimmtes Studienziel zu erreichen. Konkret bedeutet dies, dass es zum Erwerb von Credit Points nicht ausreichend ist, nur einen Teil der Seminaranforderungen zu erfüllen. Credit Points werden erst dann vergeben, wenn alle Studienleistungen, die im Rahmen einer Lehrveranstaltung verpflichtend sind, auch erbracht wurden
Auf welcher Grundlage werden im ECTS Noten vergeben?
Im ECTS wird Leistung relativ zu den direkten Mitstudenten gemessen, also im Verleich zu denjenigen, die z.B. die gleiche Vorlesung wie du besuchen und die gleiche Prüfung wie du ablegen. Selbst wenn sich alle Teilnehmer eines Examens objektiv betrachtet auf niedrigem Leistungsniveau bewegen, gibt es doch Studenten, die besser oder schlechter sind als ihre Mitbewerber. Dieser relative Unterschied wird im ECTS bewertet.
Hierzu werden die Studierenden ihrer Leistung entsprechend zunächst in die Gruppen "bestanden" und "nicht bestanden" unterteilt. Von 100 Studenten, die bestanden haben, bekommen daraufhin die 10 leistungsstärksten die Note A, die nächsten 25 die Note B, die darauffolgenden 30 die Note C, die nächsten 25 die Note D und die 10 schlechtesten die Note
Hier die ECTS-Skala auf einen Blick
Welche Formulare muss ich zur Teilnahme am ECTS einreichen?
Die Teilnahme am Erasmus-Programm ist an die Teilnahme am ECTS gekoppelt. Hierzu müssen mindestens drei Formulare bearbeitet werden:
1. Das Student-Application-Form (SAF) stellt den Erstkontakt zwischen dem Austauschstudenten und der Gasthochschule her. Es beinhaltet allgemeine Informationen zum Kandidaten, also seinen Studiengang, den geplanten Aufenthaltszeitraum und den bisherigen Studienverlauf.
2. Das Learning Agreement legt die Studienziele fest, die während des Erasmus-Aufenthalts erreicht werden sollen. Vertragspartner sind dabei der jeweilige Studierende und beide Gastuniversitäten, meist vertreten durch die beiden ECTS-Koordinatoren.
3. Der Transcript of Records (ToR) enthält eine detailierte Aufstellung allee in einem bestimmten Zeitraum erbrachten Studienleistungen. Neben der erreichten Note werden auch die zum Leistungsnachweise erbrachten Einzelleistungen in Credit Points dargestellt.
Ein Transcript of Records muss zu zwei Zeitpunkten des Aufenthalts eingereicht werden: Ein erster ToR muss im Vorfeld des Erasmus-Aufenthalts bei der Gastuniversität eingereicht werden. Dieser soll die Gastuniversität über deinen bisherigen Studienverlauf informieren. Ein zweiter ToR muss im Anschluss an den Erasmus-Aufenthalt bei der Heimathochschule eingereicht werden. Damit wird deine Heimatuniversität über die im Ausland erbachten Leistungen in Kenntnis gesetzt.
Das Learning Agreement und der Transcript of Records sind Grundlage für die Anerkennung von Studienleistungen an der Heimathochschule. Bei Auseinandersetzung in Fragen der Anerkennung sind sie deine Argumentationsgrundlage.
Darüber hinaus sind in der Regel noch Formulare deiner Hochschule notwendig. Daher ist es unbedingt empfehlenswert, sich im Akademischen Auslandsamt/Internationalen Büro gründlich über die jeweiligen Regelungen zu informieren.