Erasmus-Mundus Masterstudiengänge werden von einem Konsortium bestehend aus mindestens drei Hochschuleinrichtungen die sich in mindestens drei verschiedenen EU-Ländern befinden angeboten. Gefördert werden grenzüberschreitende Studienprogramme, d.h. Masterprogramme, die das Studium an mindestens zwei verschiedenen Hochschuleinrichtungen beinhalten und mit Mehrfachdiplomen abschließen.
Flankiert wird die Förderung der Masterprogramme mit der Bereitstellung einer beschränkten Zahl von Stipendien und der Förderung zusätzlicher Partnerschaften mit Universitäten in Drittländern.
Stipendien
Die Teilnahme an einem Erasmus-Mundus-Masterprogramm ist nicht an die Vergabe eines Stipendiums gekoppelt, d.h. nicht jeder, der daran teilnimmt wird auch finanziell gefördert. Die Entscheidung, wer zugelassen wird und wer ein Stipendium erhält, liegt beim Konsortium, das das Masterprogramm durchführt.
Prinzipiell lassen sich bei der Vergabe von Erasmus-Mundus-Stipendien zwei Zielgruppen unterscheiden: Studierende aus Drittstaaten, die zur Teilnahme an einem Erasmus-Mundus-Masterprogramm nach Europa kommen und Europäer, die im Rahmen eines Erasmus-Mundus-Masterprogramms einen Kurzaufenthalt in einem Drittstaat planen.
Voraussetzungen für Studierende aus Drittstaaten (Studienstipendien)
- ein abgeschlossenes Erststudium
- Wohnsitz in einem der am entsprechenden Erasmus-Mundus-Masterprogramm teilnehmenden Ländern,
- kein länger als 12monatiger Aufenthalt in den 27 EU-Mitgliedstaaten, Island, Norwegen, Liechtenstein oder einem der Kandidatenländer innerhalb der letzten 5 Jahre.
Voraussetzungen für Europäer (Stipendien für Kurzaufenthalte von etwa 3 Monaten in einem Drittstaat)
- Staatsangehörigkeit einer der 27 EU-Mitgliedstaaten, EWR/EFTA-Staaten
oder
- Staatsangehörigkeit eines Drittstaats und mindestens dreijähriger Aufenthalt in der Europäischen Union (Ausnahmen: Vorherige Aufenthalte zu Studienzwecken)
- Teilnehmer eines Erasmus-Mundus-Masterprogramm
Die Abwicklung von Erasmus-Mundus-Masterprogrammen wird vollständig vom Konsortium organisiert, das das Programm anbietet. Es gibt also weder gemeinsame Antragsformulare noch gemeinsame Antragsfristen. Studierende und Gastwissenschaftler müssen sich direkt beim ausgewählten Erasmus-Mundus-Masterkonsortium bewerben, das den fraglichen Studiengang anbietet und sich dabei nach deren Bewerbungssystem richten.
Seit dem akademischen Jahr 2008-2009 können sich Studierende für höchstens drei Erasmus-Mundus-Masterprogramme bewerben.
Weiterführende Links
Aktuelle Übersicht der Erasmus-Mundus-Masterprogramme
Detailierte Informationen der EU-Kommission zum Erasmus-Mundus-Programm
EMA - Erasmus-Mundus Student und Alumni Association