Private Krankenversicherung Sofern du während deines Aufenthaltesan deiner Heimatuniversität eingeschrieben bist, kannst du dich in der Regel auf weiterhin studentisch in Deutschland krankenversichern. Ob deine Krankenversicherung allerdings auch Behandlungskosten im Ausland übernimmt, variiert von Anbieter zu Anbieter.
Es ist sinnvoll, rechtzeitig Kontakt zur Krankenkasse aufzunehmen und sich zu erkundigen - insbesondere nach den Konditionen für den Krankentransport nach Deutschland.
In den meisten Fällen ist es sinnvoll eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Deine Krankenversicherung in Deutschland kannst du währenddessen in den Status der "Anwartschaft" versetzen. Dadurch kann vermieden werden, dass du nach deinem Aufenthalt zu schlechteren Konditionen wieder aufgenommen wirst.
Wichtig ist zu beachten, dass eine Urlaubskrankenversicherung keine Auslandskrankenversicherung ist. Während Urlaubskrankenversicherungen i.d.R. eine maximale Laufzeit haben - den Urlaub eben sind Auslandskrankenversicherungen vollwertige Krankenversicherungen ohne vorab festgelegte Laufzeit.
Die dabei enstehenden Beiträge sind i.d.R. höher. Hier gilt es Preise und Vertragsbedingungen kritisch zu beäugen und das Preis- / Leistungsverhltnis abzuwägen.
Gesetzliche KrankenversicherungSofern dur während deines Erasmus-Aufenthaltes weiterhin an deiner Heimatuniversität eingeschrieben bist, besteht in den meisten Fällen die Möglichkeit weiterhin studentisch in Deutschland krankenversichert zu bleiben. Dein tatsächlicher Krankenversicherungschutz während deiner Erasmus-Aufenthalts hängt aber davon ab, ob ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und deinem Gastland besteht.
Innerhalb der EU ist dies in der Regel der Fall. Allerdings gilt es dabei zu beachten, dass längst nicht alle Leistungen, die in Deutschland von deiner Krankenversicherung übernommen werden auch erstattet werden, wenn sie im Ausland erbracht werden.
Insbesondere der Krankentransport nach Deutschland ist meist keine erstattungsfähige Leistung. Um deine medizinische Basisversorgung musst du dir in der Regel aber keine Sorgen machen.
Um im Ausland Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu können, musst du über einen europäischen Krankenschein oder eine europäische Krankenversicherungskarte verfügen. Damit solltest du dann eigentlich von allen Ärzten zunächst kostenfrei behandelt werden. In der Praxis ist dazu aber teilweise sicherlich Verhandlungsgeschick notwendig.
Sollten deine dahingehenden Anstrengungen nicht von Erfolg gekrönt sein, besteht die Möglichkeit, etwaige Rechnungen zu bezahlen und dann bei der Krankenkasse einzureichen.
Wieviel du in diesem Fall erstattet bekommst ist jedoch kaum allgemein vorhersagbar. {/tab}
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