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Welche Gastuniversitäten stehen zur Auswahl? |
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Prinzipiell ist die Wahl der Gastuniversität frei. Allerdings wird dieses Recht nicht garantiert, sondern hängt aus verwaltungstechnischen Gründen letztlich von den Abkommen zwischen Heimat- und Gastuniversität ab. Dies führt dazu, dass Erasmus-Aufenthalte in der Regeln an Universitäten stattfinden, mit denen deine Heimatuniversität ein entsprechendes Abkommen hat. Es besteht jedoch stets die Möglichkeit selbst ein solches Abkommen auf die Beine zu stellen. Allerdings ist dies - verständlicherweise - mit einem nicht zu unterschätzenden Mehraufwand verbunden. Insbesondere müssen dabei folgende Aspekte geregelt werden: 1. Die formale Bestätigung, dass Heimat- und Gastuniversitäten die Erasmus University Charter erfüllen 2. Der Abschluss eines Learning Agreements, das die akademischen Anforderungen und die Studieninhalte während des Aufenthaltes regelt. 3. Administrative Regelungen für die Umsetzung des Austauschs. t. |